Krankenfahrten sind Fahrten einer kranken Person mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Mietwagen oder einem Taxi. Bei einer Krankenfahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Transportschein/Zuzahlung
Wenn keine Zuzahlungsbefreiung** vorliegt sind es
mindestens 5,00 €
höchstens 10,00 €
pro Fahrt
* Für die Übernahme der Kosten, durch die Krankenkasse für die Krankenfahrt, müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein: Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese wird vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung (Transportschein) bescheinigt. Fahrten mit einem Taxi oder einem Mietwagen werden nur dann erstattet, wenn aus medizinischer Sicht die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
** Die zumutbare Belastungsgrenze für Krankenkassenleistungen liegt bei 2 % des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens.
Bis zur Erreichung der Belastungsobergrenze müssen die Patienten für sämtliche Krankenkassenleistungen einen Eigenanteil von 10 % des Rechnungsbetrages, jedoch mind. 5 Euro und max. 10 Euro selbst bezahlten. Ab Erreichung der Belastungsobergrenze ist keine Selbstbeteiligung mehr erforderlich und erhalten von der Krankenkasse ein Ausweis für die Zuzahlungsbefreiung, den Sie bei jeder Fahrt mit sich führen sollten.
WICHTIG: Krankenfahrten müssen vor Antritt der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt sein.
Diese Genehmigung mit dem Transportschein vor der Fahrt bitte dem Fahrer übergeben.